Bürgerbücher online einsehbar
Ab sofort können die Bürgerbücher des Fleckens Bevensen (1697 bis 1929) auf unserer Webseite eingesehen werden. Es handelt sich hierbei um Digitalisate der im Stadtarchiv verwahrten Bücher. Abschriften wurden nicht angefertigt, so dass entsprechende Kenntnisse beim Lesen der alten Handschriften nötig sind.
Was sind Bürgerbücher?
In den Bürgerbüchern oder auch Bürgerrollen wurden die Einwohner einer Stadt oder eines Fleckens verzeichnet, die den Bürgereid geleistet und das Bürgergeld gezahlt hatten. Für den Antrag war Grundbesitz erforderlich. Mit dem Bürgerrecht wurden entsprechende Vorrechte erworben, beispielsweise die Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes und das Wahlrecht. Zu den Pflichten gehörten unter anderem die Steuerpflicht und die Verteidigung des Ortes. Auch für den Gefangenenwachdienst konnten Bürger unter Umständen verpflichtet werden. Details dazu wurden in Bevensen durch die Verfassung des Fleckens geregelt.
Bei den vermerkten Personenangaben findet man meist den Namen, die Herkunft, den Beruf, die Höhe des Bürgergeldes sowie der Zeitpunkt an dem der Eid geleistet bzw. der Bürgerbrief ausgehändigt wurde.
Während einige Beiträge nicht länger als ein oder zwei Zeilen sind, nehmen die Aufnahmen anderer Personen sogar mehrere Seiten ein. Hin und wieder finden sich zwischen den Einträgen auch zeitgenössische Berichte über wichtige Ereignisse in der Ortschaft. Dazu gehören in Bevensen Großbände und Truppeneinquartierungen. Darüber hinaus wird im Jahr 1728 auch detailliert über die Enthauptung eines Bevenser Bürgers berichtet, der seine Ehefrau erstochen hatte.
Auch über Truppeneinquartierungen und Großbrände geben die Bürgerbücher Auskunft
Die Einträge in den Bürgerbüchern sind chronologisch angeordnet, was eine Suche erschwert. Auch sind die Seiten des ersten Buches bei einer früheren Restauration anscheinend etwas durcheinander geraten. Hinweise dazu finden Sie auf der Seite mit der digitalen Datei. Allerdings findet sich im zweiten Bevenser Bürgerbuch ein Namensindex, der auch in der digitalen Form zu sehen ist.
Der Bürgereid
Der Eid war eine der Voraussetzungen um das Bürgerrecht zu erlangen. Es handelt sich dabei um die festgelegte Verpflichtung eines Fleckens oder einer Stadt. Im Bevenser Fall geht es primär darum den Bürgermeister und Rat zu achten und zu respektieren, der Bürgerschaft treu zu dienen und Schaden von ihr abzuwenden. Der genaue Wortlaut wird auf den ersten Seiten im Bevenser Bürgerbuch ab 1649 abgebildet.
Das älteste Bevenser Bürgerbuch beginnt mit dem festgelegten Bürgereid
Das Bürgergewinngeld
Um als Bürger aufgenommen zu werden, musste aber nicht nur ein Eid geleistet sondern auch ein Bürgergeld gezahlt werden. Die Höhe des Bürgergewinngeldes war wie vielerorts festgelegt, aber auch vom Vermögen des Neubürgers abhängig. Wenn Neubürger eine Bürgertochter oder-witwe heirateten, konnte ebenfalls ein geringerer Betrag verlangt werden. In den Bevenser Büchern findet man in diesen Fällen den Hinweis, dass nur 5 statt der 10 geforderten Reichstaler fällig wurden. Im Falle fehlender Bürgerbücher geben auch Stadtrechnungen oder Ratsprotokolle Auskunft über Neubürger und geleistete Zahlungen.
Bürgerbrief des Schlachtermeisters Fritz Koch aus dem Jahr 1902
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